Cookie-Banner-Pflicht: Was wirklich gilt
Nicht jede Website braucht ein Cookie-Banner – aber die meisten haben eines, das den Anforderungen nicht genügt. Dieser Beitrag klärt, wann die Pflicht greift und woran rechtssichere Banner in der Praxis scheitern.
Die Rechtsgrundlage: TDDDG und DSGVO
Maßgeblich ist § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) – bis Mai 2024 hieß es TTDSG. Die Vorschrift setzt die europäische ePrivacy-Richtlinie um und regelt einen eng umrissenen Vorgang: das Speichern von Informationen auf dem Endgerät der Nutzer und den Zugriff darauf.
Wichtig ist die Reichweite. § 25 TDDDG gilt nicht nur für Cookies im technischen Sinn, sondern für jeden Zugriff auf Endgeräte-Informationen – auch für Local Storage, Session Storage oder Fingerprinting-Verfahren. Ein Banner, das nur Cookies abfragt, während im Hintergrund Local Storage beschrieben wird, greift zu kurz.
Davon zu trennen ist die anschließende Verarbeitung der Daten. Für sie gilt die DSGVO und es braucht eine eigene Rechtsgrundlage nach Art. 6. Zwei Ebenen also: Der Zugriff aufs Endgerät richtet sich nach TDDDG, was danach mit den Daten geschieht, nach der DSGVO.
Der häufigste Fehler in der Praxis
Der mit Abstand häufigste Mangel ist technischer Natur: Der Banner wird angezeigt, aber die Skripte laufen längst. Analytics lädt, das Meta-Pixel feuert, YouTube setzt Cookies – alles, bevor irgendjemand geklickt hat. Der Banner ist dann reine Dekoration.
Ein Banner erfüllt seinen Zweck nur, wenn er einwilligungspflichtige Skripte tatsächlich blockiert, bis die Zustimmung vorliegt. Genau das lässt sich objektiv nachmessen: Man ruft die Seite auf, klickt nichts an und schaut, was gesetzt und geladen wurde.
Der zweite verbreitete Fehler betrifft die Ablehnung. Viele Banner bieten „Alle akzeptieren" als großen Knopf und verstecken die Ablehnung hinter „Einstellungen" – zwei Klicks tiefer. Die Aufsichtsbehörden haben dazu wiederholt Stellung bezogen.
Prüfen, was Ihr Banner wirklich tut
Der kostenlose Check ruft Ihre Website auf, ohne etwas anzuklicken, und protokolliert, welche Cookies und Dienste bereits vor jeder Einwilligung geladen werden.
Website kostenlos prüfenHäufige Fragen
- Braucht jede Website ein Cookie-Banner?
- Nein. Wenn eine Website ausschließlich technisch notwendige Cookies verwendet, ist kein Einwilligungsbanner erforderlich. Über die Verarbeitung ist in der Datenschutzerklärung dennoch zu informieren.
- Sind Google Fonts einwilligungspflichtig?
- Wenn sie von externen Servern nachgeladen werden, wird dabei die IP-Adresse übertragen – dann braucht es eine Einwilligung. Werden die Schriften lokal auf dem eigenen Server eingebunden, entfällt das Problem.
- Reicht ein „Cookie-Hinweis" ohne Auswahl?
- Nein. Ein reiner Hinweis mit einem „OK"-Knopf ist keine Einwilligung, weil er keine echte Wahl lässt. Sobald einwilligungspflichtige Dienste im Spiel sind, muss die Ablehnung gleichwertig möglich sein.
- Was droht bei einem fehlerhaften Banner?
- In Betracht kommen Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde, aufsichtsbehördliche Anordnungen und Bußgelder sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. In der Praxis ist die Aufforderung zur Abstellung häufiger als ein Bußgeld – die Kosten entstehen dann durch die kurzfristige Nachbesserung.